[i][b]hey alle zusammen, ich habe auch so e-mail bekommen, obwohl ich auch nix von icqfight.de will
schaut euch des mal an: [/b][/i]
Sehr geehrter Teilnehmer,
die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie
bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:
Sie haben sich am 18.07.2006 um 23:10 Uhr mit der eMail-Adresse
"laiza89@hotmail.com" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen
IP-Adresse 84.164.41.28 (p54A4291C.dip0.t-ipconnect.de) im
Internet-Angebot "IQ-Fight" (
http://www.iqfight.de) meiner Mandantin angemeldet
und Zugang zu deren kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem
dadurch zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung, die von
Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf die Rechnung meiner Mandantin
vom 19.07.2006 (ReNr. REVA-140250) haben Sie ebensowenig eine Zahlung
geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom 09.08.2006 (M1VA-140250) und
zweite Mahnung vom 29.08.2006 (M2VA-140250). Da Sie sich seit der ersten
Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den
seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§
280 I, II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie
die Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:
Gebührenberechnung nach RVG
0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
Anwaltskosten 24,00 EUR
Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt,
weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden
Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie
des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings
wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht
notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen
läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
18., jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die
Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige
Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.
Wie sich inzwischen anhand von Problemen bei der Postzustellung
herausgestellt hat, haben Sie sich am 18.07.2006 unter Verwendung von
unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person bzw. Anschrift angemeldet. Aus
diesem Grund wird Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt. Da bis heute
keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu
vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand,
sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu
verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches
Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist
strafbar gemäß § 263 StGB.
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
Gesamtbetrag von 59,49 EUR bis spätestens zum 25.10.2006 (Eingang) unter
Angabe des Verwendungszwecks "IQ-36593-19783" auf das Konto 15342466 bei
der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Kontoinhaber: HOELLER
RECHTSANWÄLTE) zu überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten
verwenden Sie bitte IBAN: DE54440100460015342466 und BIC: PBNKDEFF,
wobei für hinreichende Deckung der Bankspesen zu sorgen ist.
Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig
eingehen, ist damit zu rechnen, daß meine Mandantin schon aus Gründen
der Ermittlung Ihrer Identität und Anschrift sowie zur Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens den Vorgang umgehend der zuständigen
Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird bereits jetzt darauf
hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt
ANWALTSKANZLEI HOELLER
Inkassodezernat
[i][b]so meine Frage: Meinen die des ernst, oder is des nur trick um geld zu pumpem ?
soll ich des geld überweisen ?[/b][/i][fade]